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Wahl der Hamburger Bürgerschaft am 23. September 2001


Am 23. September 2001 wird wieder einmal die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg gewählt. Durch den Quereinsteiger in die Politik Ronald Barnabas Schill erlangte der Wahlkampf bundesweite Aufmerksamkeit.

So manche Äußerungen des Richters Schill erinnern an den Nationalisten Franz Schönhuber, der in den 1980er-Jahren die Partei "Die Republikaner" gründete und damit einen Rechtsruck in den etablierten Parteien verursachte. So fordert Ronald Barnabas Schill in dem Programm seiner "Partei Rechtsstaatlicher Offensive" beispielsweise, das Grundrecht auf Asyl gänzlich aus der Verfassung (dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) zu streichen. Weitere aufsehenerregende Äußerung ist die Forderung nach einer zwangsweisen Kastration von Sexualstraftätern.

Ronald Barnabas Schill ist als Richter für seine harten Urteile bekannt und bekam deshalb bereits den Spitznamen "Richter Gnadenlos". Besonders unangemessen hart ging er im Mai 1999 gegen einen Prozeßbeobachter vor: Weil dieser sich bei der Urteilsverkündung nicht von seinem Sitzplatz erhoben hatte, verhängt Schill drei Tage Ordnungshaft. Die sofort eingelegte Beschwerde gegen diese Strafe leitete er erst weiter, als die drei Tage schon nahezu verstrichen war. So musste der sitzfaule Zuschauer für sein "Vergehen" tatsächlich fast drei Tage hinter Gittern zubringen.

So zeigt sich deutlich, daß es Ronald Barnabas Schill in Wirklichkeit gar nicht um Sicherheit für den Einzelnen geht. Die Freiheit des Einzelnen, sich ohne Angst vor Straftätern oder vor anderen Unannehmlichkeiten frei bewegen und seine Meinung äußern zu können, ist Schill total egal. Tatsächlich ist er Anhänger des Prinzips von Zucht und Ordnung, einem Prinzip, das den einzelnen Bürger in den Schatten stellt, daß ihn bedingungslos unterordnet in ein maschinenähnliches Regelwerk, dem er zu gehorchen hat.

Schließlich ist auch gar nicht zu erkennen, in welcher Form Schill in der Hamburger Bürgerschaft irgendetwas zugunsten von mehr Sicherheit verändern will. Sein Parteiprogramm ist recht mager und an den Stellen, wo es konkret wird, behandelt es Angelegenheit des Bundes.

So sollte man sich daran erinnern, was denn am 23. September 2001 in Hamburg eigentlich gewählt wird: Es ist nicht der Bundestag oder der Europarat, sondern die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg! Und mag es auch so sein, daß das Jugendstrafrecht und die urteilenden Richter in vielen Fällen zu lasch mit Straftätern umgehen, so muß man doch erkennen, daß die Hamburger Bürgerschaft nicht das Gremium ist, das daran Änderungen vornehmen kann. Das Strafgesetzbuch, die Regelwerke des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugs sind Angelegenheiten des Bundes: Sie werden in Berlin entschieden! Und auch ein Ronald Barnabas Schill wird mit noch so markigen Reden in Hamburg keine Bundesgesetze ändern können. Wäre Ronald Barnabas Schill ein Schulkind, das einen Aufsatz geschrieben hätte, so müsste man ihn mit "ungenügend (6)" bewerten - er hat das Thema verfehlt.

Die Wahl in Hamburg entscheidet über die Angelegenheiten des Landes Hamburg, einem von 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Themenfelder, über die die Hamburger Bürgerschaft urteilt, sind z.B. die Verkehrs- und Umweltpolitik, sind die Fragestellungen von Industrieansiedlungen, Gewerbesteuern und Infrastrukturmaßnahmen. Auch die Angelegenheiten der Schulen und Universitäten fallen in die Kompetenz der Bundesländer. An diesen Themen muß der Wähler die Parteien und Kandidaten zur Hamburger Bürgerschaft messen, nicht an den Geschehnissen im Bund bzw. in Berlin.





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